Codelisten-Register

Landschaftselemente

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Landschaftselemente
Definition:
Gruppe aller Kulturarten für Landschaftselemente der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Bestandteil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 Art. 9 (1) sind oder Elemente der landwirtschaftlichen Fläche, die zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten gemäß Art. 4 (b) (i) der Verordnung (EU) Nr. 2021/2015 beitragen.
Beschreibung:
Nationaler Codelistenwert von Deutschland, der sich an der Kulturartengruppe für Landschaftselemente der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) orientiert. Landschaftselemente sind die Teile dauerhafter nichtproduktiver Flächen, die in Agrarlandschaften eingebettet sind. Sie unterliegen der Verpflichtung zur Erhaltung gemäß dem GLÖZ-Standard Nr. 8, der in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2021/2015 aufgeführt ist.
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