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Dauergrünland

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Name:
Dauergrünland
Definition:
Mit Dauergrünland und Dauerweideland (zusammen Dauergrünland) sind Flächen gemeint, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gräsern oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden, seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind und seit mindestens fünf Jahren nicht gepflügt worden sind.
Beschreibung:
Es kann auch andere Arten wie Sträucher oder Bäume umfassen, die beweidet werden können, und, wenn die Mitgliedstaaten dies beschließen, andere Arten wie Sträucher oder Bäume, die Futtermittel liefern, sofern die Gräser und anderen Grünfutterpflanzen vorherrschend bleiben. Die Mitgliedstaaten können auch beschließen, die folgenden Arten von Flächen als Dauergrünland zu betrachten: 1. Flächen, die mit einer der unter dieser Definition genannten Arten bewachsen sind und die Teil der üblichen örtlichen Praktiken sind, bei denen Gräser und anderes Grünfutter traditionell nicht vorherrschen oder auf den Weideflächen fehlen; 2. Flächen, die mit einer der unter dieser Definition genannten Arten bewachsen sind und auf denen Gräser und anderes Grünfutter nicht vorherrschen oder auf den Weideflächen nicht vorhanden sind [Art. 4 (3) (c) der Verordnung (EU) 2021/2125].
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: