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Dauerkultur

ID:
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Name:
Dauerkultur
Definition:
Nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen (ohne Dauergrünland und Dauerweiden), die für die Dauer von mindestens fünf Jahren auf den Flächen verbleiben.
Beschreibung:
Die Dauerkultur umfasst wiederholte Ernten, einschließlich Reb- und Baumschulen sowie Niederwald mit Kurzumtrieb [Art. 4 (1) (g) der Verordnung (EU) 1307/2013 und Art. 4 (3) (b) der Verordnung (EU) 2021/2125].
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: