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Lärmschutzbereiche für Großflughäfen

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Lärmschutzbereiche für Großflughäfen
Definition:
Lärmschutzbereich gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ermittelt und festgesetzt.
Regelungsebene:
Status:
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