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Hauptbetriebsplan

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Hauptbetriebsplan
Definition:
Für die Errichtung und Führung eines Betriebes ist ein Hauptbetriebsplan für einen in der Regel zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen (§ 52 Abs. 1 S. 1 Bundesberggesetz). Er bedarf der Zulassung durch das LBGR.
Regelungsebene:
Status:
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