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Rahmenbetriebsplan

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Rahmenbetriebsplan
Definition:
Der Rahmenbetriebsplan (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 Bundesberggesetz) legt den räumlichen, zeitlichen und sachlichen Rahmen fest, in dem die Planungen eines Bergbaubetriebes in einem längeren Zeitraum durchgeführt werden. Er bedarf der Zulassung durch das LBGR. Unterschieden werden fakultative Rahmenbetriebspläne und obligatorische Rahmenbetriebspläne. Für die Zulassung Letzterer ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.
Regelungsebene:
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