Definition:
Der Abschlußbetriebsplan (§ 53 Abs.1 Bundesberggesetz) stellt die technische Durchführung und Dauer der Betriebseinstellung dar. Er bedarf der Zulassung durch das LBGR. Ziel ist die planmäßige Einstellung des Bergbaubetriebes und die Beendigung der Bergaufsicht.