Codelisten-Register

Fläche unter Bergaufsicht

ID:
Diese Version:
Letzte Version:
Name:
Fläche unter Bergaufsicht
Definition:
Bei Flächen unter Bergaufsicht (§ 69 Abs. 1 Bundesberggesetz) unterliegt die Aufsicht über diese Flächen der zuständigen Behörde (LBGR).
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: