Definition:
Die Ausweisung der Waldbrandgefahrenklassen beruht auf den langjährig statistisch erfassten Anzahlen an Waldbränden, deren Brandfläche und Häufigkeit unter Berücksichtigung der Zünd- und Brennbereitschaft vorhandener Waldstrukturen sowie regionaler Standort- und Klimaverhältnisse. Auf Grund regionaler Unterschiede in der Waldbrandgefährdung wird durch das zuständige Ministerium für die Waldflächen der Oberförstereien innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt eine Waldbrandgefahrenklasse bestimmt. Bedeutung der Waldbrandgefahrenklassen: A1 Gebiete mit sehr hohe Waldbrandgefahr; A Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr; B Gebiete mit mittlerer Waldbrandgefahr; C Gebiete mit geringer Waldbrandgefahr. Die Einteilung der Oberförstereien in die jeweilige Waldbrandgefahrenklasse ist in der Anlage 1 zum Waldbranderlass veröffentlicht (http://bravors.lvnbb.de/br2/sixcms/media.php/20/Amtsblatt%2010_20.pdf).