Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
Beschreibung:
Anlagen, die der Lagerung von in der Stoffliste zu Nummer 9.3 (Anhang 2) genannten Stoffen dienen, mit einer Lagerkapazität bis weniger als den in Spalte 4 der Anlage ausgewiesenen Mengen