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Ordnungsnummer der Anlagenart: 9.11.2

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Ordnungsnummer der Anlagenart: 9.11.2
Definition:
Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
Beschreibung:
Offene oder unvollständig geschlossene Anlagen, ausgenommen Anlagen die von Nummer 9.3 erfasst werden zur Erfassung von Getreide, Ölsaaten oder Hülsenfrüchten, soweit 400 Tonnen oder mehr je Tag bewegt werden können und 25 000 Tonnen oder mehr je Kalenderjahr umgeschlagen werden können
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: