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Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.5.1

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Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.5.1
Definition:
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Beschreibung:
Anlagen zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 75 Tonnen oder mehr je Tag
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: