Codelisten-Register

Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.15.1

ID:
Diese Version:
Letzte Version:
Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.15.1
Definition:
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Beschreibung:
Anlagen zum Umschlagen von Abfällen, ausgenommen Anlagen zum Umschlagen von Erdaushub oder von Gestein, das bei der Gewinnung oder Aufbereitung von Bodenschätzen anfällt, soweit nicht von Nummer 8.12 oder 8.14 erfasst, mit einer Kapazität von 10 Tonnen oder mehr gefährlichen Abfällen je Tag
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: