Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Beschreibung:
Anlagen zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von < 10 t/d und einer Gesamtlagerkapazität von < 25 000 t, soweit es sich um gefährliche Abfälle handelt