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Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.14.2.2

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Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.14.2.2
Definition:
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Beschreibung:
Anlagen zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 25 000 Tonnen oder mehr für Inertabfälle
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: