Codelisten-Register

Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.11.2.3

ID:
Diese Version:
Letzte Version:
Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.11.2.3
Definition:
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Beschreibung:
Anlagen zur sonstigen Behandlung, ausgenommen Anlagen, die durch die Nummern 8.1 bis 8.10 erfasst werden, mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen, soweit diese für die Verbrennung oder Mitverbrennung vorbehandelt werden oder es sich um Schlacken oder Aschen handelt, von 50 Tonnen oder mehr je Tag
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: