Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Beschreibung:
Anlagen zur sonstigen Behandlung, ausgenommen Anlagen, die durch die Nummern 8.1 bis 8.10 erfasst werden, mit einer Durchsatzkapazität von gefährlichen Abfällen von 1 Tonne bis weniger als 10 Tonnen je Tag