Codelisten-Register

Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.11.1.2

ID:
Diese Version:
Letzte Version:
Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.11.1.2
Definition:
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Beschreibung:
Anlagen zur Behandlung von gefährlichen Abfällen, ausgenommen Anlagen, die durch die Nummern 8.1 und 8.8 erfasst werden durch Vermengung oder Vermischung sowie durch Konditionierung, zum Zweck der Hauptverwendung als Brennstoff oder der Energieerzeugung durch andere Mittel, zum Zweck der Ölraffination oder anderer Wiedergewinnungsmöglichkeiten von Öl, zum Zweck der Regenerierung von Basen oder Säuren, zum Zweck der Rückgewinnung oder Regenerierung von organischen Lösungsmitteln oder zum Zweck der Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen, einschließlich der Wiedergewinnung von Katalysatorbestandteilen mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 1 Tonne bis weniger als 10 Tonnen je Tag
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: