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Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.10.2.2

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Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.10.2.2
Definition:
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Beschreibung:
Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung, insbesondere zum Destillieren, Trocknen oder Verdampfen, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen bei nicht gefährlichen Abfällen von 10 Tonnen bis weniger als 50 Tonnen je Tag
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: