Codelisten-Register

Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.10.2.1

ID:
Diese Version:
Letzte Version:
Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.10.2.1
Definition:
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Beschreibung:
Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung, insbesondere zum Destillieren, Trocknen oder Verdampfen, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen bei nicht gefährlichen Abfällen von 50 Tonnen je Tag oder mehr
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: