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Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.1.1.5

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Ordnungsnummer der Anlagenart: 8.1.1.5
Definition:
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Beschreibung:
Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen je Stunde, soweit ausschließlich Altholz der Altholzkategorie A I und A II nach der Altholzverordnung verbrannt wird und die Feuerungswärmeleistung 1 Megawatt oder mehr beträgt
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: