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Ordnungsnummer der Anlagenart: 7.30.2

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Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 7.30.2
Definition:
Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Beschreibung:
Anlagen zum Rösten von Kaffee-Ersatzprodukten, Getreide, Kakaobohnen oder Nüssen mit einer Produktionskapazität von 1 Tonne bis weniger als 300 Tonnen gerösteten Erzeugnissen je Tag oder weniger als 600 Tonnen Erzeugnissen je Tag, sofern die Anlage an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: