Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Beschreibung:
Brauereien mit einer Produktionskapazität von 3 000 Hektoliter Bier oder mehr je Tag oder 6 000 Hektoliter Bier oder mehr je Tag, sofern die Anlage an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist