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Ordnungsnummer der Anlagenart: 7.22.2

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Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 7.22.2
Definition:
Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Beschreibung:
Anlagen zur Herstellung von Hefe oder Stärkemehlen mit einer Produktionskapazität von 1 Tonne bis weniger als 300 Tonnen Hefe oder Stärkemehlen je Tag oder weniger als 600 Tonnen Hefe oder Stärkemehlen je Tag, sofern die Anlage an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: