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Ordnungsnummer der Anlagenart: 7.1.9.2

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Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 7.1.9.2
Definition:
Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Beschreibung:
Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Ferkeln für die getrennte Aufzucht (Ferkel von 10 Kilogramm bis weniger als 30 Kilogramm Lebendgewicht) mit 4 500 bis weniger als 6 000 Ferkelplätzen
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: