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Ordnungsnummer der Anlagenart: 4.2

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Ordnungsnummer der Anlagenart: 4.2
Definition:
Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
Beschreibung:
Anlagen, in denen Pflanzenschutzmittel, Biozide oder ihre Wirkstoffe gemahlen oder maschinell gemischt, abgepackt oder umgefüllt werden, soweit diese Stoffe in einer Menge von 5 t/d oder mehr gehandhabt werden
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: