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Ordnungsnummer der Anlagenart: 3.4.2

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Ordnungsnummer der Anlagenart: 3.4.2
Definition:
Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Beschreibung:
Anlagen zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen mit einer Schmelzkapazität von 0,5 Tonnen bis weniger als 4 Tonnen je Tag bei Blei und Cadmium oder von 2 Tonnen bis weniger als 20 Tonnen je Tag bei sonstigen Nichteisenmetallen
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: