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Ordnungsnummer der Anlagenart: 3.4.1

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Ordnungsnummer der Anlagenart: 3.4.1
Definition:
Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Beschreibung:
Anlagen zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen mit einer Schmelzkapazität von 4 Tonnen je Tag oder mehr bei Blei und Cadmium oder von 20 Tonnen je Tag oder mehr bei sonstigen Nichteisenmetallen
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: