Codelisten-Register

Ordnungsnummer der Anlagenart: 3.11.3

ID:
Diese Version:
Letzte Version:
Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 3.11.3
Definition:
Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Beschreibung:
Anlagen, die aus einem oder mehreren maschinell angetriebenen Hämmern oder Fallwerken bestehen, wenn die Schlagenergie eines Hammers oder Fallwerkes 1 Kilojoule bis weniger als 50 Kilojoule beträgt
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: