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Ordnungsnummer der Anlagenart: 3.11.1

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Ordnungsnummer der Anlagenart: 3.11.1
Definition:
Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Beschreibung:
Anlagen, die aus einem oder mehreren maschinell angetriebenen Hämmern oder Fallwerken bestehen, wenn die Schlagenergie eines Hammers oder Fallwerkes 50 Kilojoule oder mehr und die Feuerungswärmeleistung der Wärmebehandlungsöfen 20 Megawatt oder mehr beträgt
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: