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Ordnungsnummer der Anlagenart: 2.15

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Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 2.15
Definition:
Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
Beschreibung:
Anlagen zur Herstellung oder zum Schmelzen von Mischungen aus Bitumen oder Teer mit Mineralstoffen, ausgenommen Anlagen, die Mischungen in Kaltbauweise herstellen, einschließlich Aufbereitungsanlagen für bituminöse Straßenbaustoffe und Teersplittanlagen
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: