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Ordnungsnummer der Anlagenart: 2.14

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Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 2.14
Definition:
Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
Beschreibung:
Anlagen zur Herstellung von Formstücken unter Verwendung von Zement oder anderen Bindemitteln durch Stampfen, Schocken, Rütteln oder Vibrieren mit einer Produktionskapazität von 10 Tonnen oder mehr je Stunde
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: