Beschreibung:
Anlagen zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von weniger als 25 Tonnen Kautschuk je Stunde, ausgenommen Anlagen, in denen weniger als 50 Kilogramm Kautschuk je Stunde verarbeitet werden oder ausschließlich vorvulkanisierter Kautschuk eingesetzt wird