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Ordnungsnummer der Anlagenart: 10.18

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Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 10.18
Definition:
Sonstige Anlagen
Beschreibung:
Schießstände für Handfeuerwaffen, ausgenommen solche in geschlossenen Räumen und solche für Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, (Kleinkaliberwaffen) und Schießplätze, ausgenommen solche für Kleinkaliberwaffen
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: