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Ordnungsnummer der Anlagenart: 10.1

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Name:
Ordnungsnummer der Anlagenart: 10.1
Definition:
Sonstige Anlagen
Beschreibung:
Anlagen, in denen mit explosionsgefährlichen oder explosionsfähigen Stoffen im Sinne des Sprengstoffgesetzes umgegangen wird zur Herstellung, Bearbeitung oder Verarbeitung dieser Stoffe, zur Verwendung als Sprengstoffe, Zündstoffe, Treibstoffe, pyrotechnische Sätze oder zur Herstellung derselben, ausgenommen Anlagen im handwerklichen Umfang und zur Herstellung von Zündhölzern sowie ortsbewegliche Mischladegeräte oder Wiedergewinnung oder Vernichtung dieser Stoffe
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: