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Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel mit > 40000 Geflügelpl.

ID:
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Name:
Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel mit > 40000 Geflügelpl.
Definition:
Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen mit mehr als 40 000 Plätzen für Geflügel
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: