Definition:
Behandl. und Verarb., mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabh. davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herst. von Nahrungsmitteln oder Futtererzeugnissen aus: (Die Verpackung ist im Endgewicht des Erzeugnisses nicht enthalten) tierischen und pflanzlichen Rohstoffen sowohl in Mischerzeugnissen als auch in ungemischten Erzeugnissen mit einer Produktionskapazität (in Tonnen Fertigerzeugnisse) pro Tag von mehr als: — 75, wenn A 10 oder mehr beträgt, wobei „A" den gewichtsprozentualen Anteil der tierischen Stoffe an der Prod.-kap. von Fertigerzeugnissen darstellt. Dieser Unterabschnitt gilt nicht, wenn es sich bei dem Rohstoff ausschließlich um Milch handelt —[300 — (22,5 × A)] in allen anderen Fällen, wobei „A" den gewichtsprozentualen Anteil der tierischen Stoffe an der Prod.kap. von Fertigerzeugnissen darstellt. Dieser Unterabschnitt gilt nicht, wenn es sich bei dem Rohstoff ausschließlich um Milch handelt.