Definition:
Behandl. und Verarb., mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabh. davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herst. von Nahrungsmitteln oder Futtererzeugnissen aus: (Die Verpackung ist im Endgewicht des Erzeugnisses nicht enthalten) ausschließlich pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von mehr als 300 t Fertigerzeugnissen pro Tag oder 600 t pro Tag, sofern die Anlage an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist