Definition:
Behandl. und Verarb., mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabh. davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herst. von Nahrungsmitteln oder Futtererzeugnissen aus: (Die Verpackung ist im Endgewicht des Erzeugnisses nicht enthalten) ausschließlich tierischen Rohstoffen (mit alleiniger Ausnahme von Milch) mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 t Fertigerzeugnissen pro Tag