Bes. nicht gef. Abfälle durch Behandlung von metallischen Abfällen in Schredderanlagen > 50 t/d
Definition:
Behandlung von metallischen Abfällen — unter Einschluss von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Altfahrzeugen und ihren Bestandteilen — in Schredderanlagen