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Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle durch Behandlung von Schlacken und Asche > 50 t/d

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Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle durch Behandlung von Schlacken und Asche > 50 t/d
Definition:
Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten und unter Ausschluss der Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser fallen: Behandlung von Schlacken und Asche
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: