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Bes. nicht gef. Abfälle durch Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung > 50 t/d

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Bes. nicht gef. Abfälle durch Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung > 50 t/d
Definition:
Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten und unter Ausschluss der Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser fallen: Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
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