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Bes./Verw. von gefährlichen Abfällen durch Neuverpacken vor der Durchführung > 10 t/d

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Bes./Verw. von gefährlichen Abfällen durch Neuverpacken vor der Durchführung > 10 t/d
Definition:
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten: Rekonditionierung vor der Durchführung einer der anderen in den Nummern 5.1 und 5.2 genannten Tätigkeiten
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
Andere Formate: