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Schmelzen von Nichteisenmetallen einschließlich Legier.

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Schmelzen von Nichteisenmetallen einschließlich Legier.
Definition:
Verarbeitung von Nichteisenmetallen: Schmelzen von Nichteisenmetallen, einschließlich Legierungen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukte und Betrieb von Gießereien, die Nichteisen-Metallgussprodukte herstellen, mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen
Regelungsebene:
Status:
Übergeordnetes Konzept:
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