Definition:
'Textil-, Bekleidungs-, Lederwaren' bezeichnet Flächen auf denen primär Textil-, Bekleidungs- und Lederwaren wie nachfolgend beschrieben gefertigt oder verarbeitet werden. Textilwaren umfasst Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei, Weberei, Veredlung von Textilien und Bekleidung, sowie die Herstellung von konfektionierten Textilwaren. Bekleidungswaren umfassen alle Schneiderarbeiten aus allen Materialien für alle Bekleidungsartikel und Bekleidungszubehör. Lederwaren umfasst das Zurichten und Färben von Pelzen und die Verarbeitung von Fellen zu Leder durch Gerben und Zurichten sowie die Weiterverarbeitung des Leders zu Gebrauchsgegenständen.