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Einstweilig sicher gestellt

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Einstweilig sicher gestellt
Definition:
'Einstweilig sicher gestellt' bedeutet, dass durch die zuständige Fachbehörde eine dem Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht unterliegende Fläche eine Veränderungssperre erlassen wurde.
Regelungsebene:
Status:
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