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Außer Betrieb, stillgelegt, verlassen

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Außer Betrieb, stillgelegt, verlassen
Definition:
'Außer Betrieb, stillgelegt, verlassen' bedeutet, dass sich die Einrichtung für den Schiffsverkehr nicht mehr in regelmäßiger, der Bestimmung entsprechenden Nutzung befindet.
Regelungsebene:
Status:
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