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Gebäude für Erholungszwecke

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Name:
Gebäude für Erholungszwecke
Definition:
'Gebäude für Erholungszwecke' ist ein Gebäude zur Freizeitgestaltung mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Menschen.
Regelungsebene:
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