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Gebäude für Sicherheit und Ordnung

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Gebäude für Sicherheit und Ordnung
Definition:
'Gebäude für Sicherheit und Ordnung' ist ein Gebäude, das für Personen und Gegenstände dient, die zur Verhütung oder Bekämpfung von Rechtsverletzungen und zum Katastrophenschutz eingesetzt werden, oder zur Unterbringung von Strafgefangenen.
Regelungsebene:
Status:
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