Definition:
'Hauptwirtschaftsweg' ist ein Weg mit fester Fahrbahndecke zur Erschließung eines oder mehrerer Grundstücke, der für den Kraftverkehr zu jeder Jahreszeit befahrbar ist. Dazu gehören auch Lkw-befahrbare Wege im Wald, die dem forstwirtschaftlichen Holztransport zu jeder Zeit dienen.